1. Geltungsbereich
Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Unternehmens. Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen („Produkte"), welche über die Firma evants GmbH erhalten werden, sind ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen maßgebend, die über die Geschäftsstelle angefordert oder über die Website www.evants.at jederzeit abrufbar sind. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Mündliche, telegrafische, telefonische oder sonstige elektronische Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam. Die Firma evants GmbH behält sich die Änderung der gegenständlichen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" ausdrücklich vor, diesfalls wird dem Vertragspartner eine geänderte Fassung übermittelt. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn dieser nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt widersprochen wird.
2. Vertragsabschluss
Angebote der Firma evants GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Mit der Bestellung erklärt der Auftraggeber verbindlich sein Vertragsangebot. Die Firma evants GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsanbot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Die Firma evants GmbH ist weiters berechtigt, die Annahme der Bestellung — etwa nach Prüfung der Bonität des Auftraggebers — abzulehnen. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der von der Firma evants GmbH erteilten Aufträge zustande. Der Besteller anerkennt die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" von der Firma evants GmbH durch seine Bestellung, die Auftragserteilung, durch Annahme der Lieferung oder durch Aufnahme in die Kundenkartei von evants GmbH.
3. Patent- und Urheberrechte
Evants GmbH behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an Entwürfen, Schaltplänen, Konstruktionszeichnungen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen ebenso vor wie an der gesamten Software. Ohne schriftliche Einwilligung dürfen diese Produkte weder kopiert, noch sonst wie für Dritte zugänglich gemacht werden. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte Dritter kann die Firma evants GmbH nicht haftbar gemacht werden.
4. Lieferung und Lieferfristen
Soweit nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde, sind die bekanntgegebenen Lieferzeiten nicht verbindlich, werden aber nach bester Möglichkeit eingehalten. Für verspätete oder nicht durchführbare Leistungen, die durch höhere Gewalt, Materialmangel oder durch sonstige unvorhergesehene Zwischenfälle verursacht werden, ist eine Ersatzpflicht ausgeschlossen. Teillieferungen mit gesonderter Verrechnung sind möglich. Bestellte Produkte sind innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung abzuholen oder zu übernehmen, andernfalls sind die Kosten des Verzuges (insbesondere auch Lagerkosten) vom Besteller zu tragen. Bei Unmöglichkeit der Anlieferung gilt das Produkt als übernommen, der Besteller hat die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Gerät die Firma evants GmbH in Lieferverzug, ist der Käufer verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu setzen.
5. Versand
Der Versand erfolgt ab Lager (Geräte) Hersteller, auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Mit der Übergabe bestellter Produkte an die den Transport durchführende Person, jedenfalls aber beim Verlassen des Werkes/Lagers, geht die Gefahr auf den Besteller über. Werden Versand oder Übergabe aus von der Firma evants GmbH nicht zu vertretenden Gründen verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Die Firma evants GmbH ist dann berechtigt, das Produkt auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach eigenem Ermessen zu lagern. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisungen nach bestem Ermessen ohne irgendwelche Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung.
6. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Alle Preise und Nebenkosten werden nach der zum Leistungszeitpunkt gültigen Preisliste berechnet. Irrtümer, Änderungen und Druckfehler bleiben vorbehalten. Maßgeblich sind stets Preislisten in der letzten Fassung.
Sollten sich die Lohn- und Fertigungskosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche, aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder anderer für die Kalkulation relevanter oder zur Leistungserstellung notwendiger Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so ist die Firma evants GmbH berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen. Gleiches gilt für herstellerseitige Abänderung der Herstellungskosten sowie der Bezugskosten für das Produkt. Die Firma evants GmbH ist berechtigt, die Preise und Nebenkosten jederzeit abzuändern, wenn sich der Marktpreis des vertragsgegenständlichen Produkts verändert (erhöht), solange das Produkt nicht ausgeliefert wurde oder der Besteller noch keine Zahlung geleistet hat.
Die Preise verstehen sich netto und exklusive der Versandkosten, ab Lager (Geräte) Hersteller. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung, Umweltabgaben, Urheberrechtsabgaben, Gebühren nach der Elektroaltgeräteverordnung sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer trägt der Besteller. Zahlungen für Ersatzteile und Dienstleistungen sind sofort nach Rechnungserhalt in bar und ohne Abzug fällig. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab dem Rechnungsdatum zu bezahlen; das Rechnungsdatum ist zugleich Versanddatum.
Die Firma evants GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und das Produkt herauszuverlangen.
Die Firma evants GmbH behält sich vor, Kunden trotz einer kontinuierlichen Geschäftsbeziehung nur gegen Barzahlung, Vorauskassa oder per Nachnahme zu beliefern. Eine Belieferung auf Ziel ist von einer positiven Kreditbeurteilung durch die Firma evants GmbH abhängig. Wechsel und Schecks werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung angenommen. Bei schuldhaftem Überschreiten der vereinbarten Zahlungsfrist werden gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 1333 Abs. 2 ABGB berechnet. Unabhängig vom Verschulden beträgt dabei der Zinssatz jedenfalls 8% über dem Basiszinssatz. Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen bestehender oder behaupteter Gegenforderungen ist — aus welchem Grunde immer — nicht zulässig.
7. Eigentumsvorbehalt
Die von der Firma evants GmbH gelieferten Produkte verbleiben bis zur restlosen Bezahlung in deren Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden neuen Erzeugnisse. Diese Verarbeitung erfolgt durch den Auftraggeber für evants GmbH, ohne dass der Firma evants GmbH daraus irgendwelche Verpflichtungen entstehen. Vorsorglich überträgt der Auftraggeber schon jetzt auf die Firma evants GmbH das Eigentum an den entstehenden neuen Erzeugnissen.
Der Besteller darf die gelieferten Produkte oder die aus deren Be- oder Verarbeitung entstandenen neuen Sachen (kurz: Vorbehaltsprodukte) nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Er darf sie jedoch weder zur Sicherheit übereignen noch verpfänden. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltsprodukte betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherheit an evants GmbH ab.
Der Käufer ist verpflichtet, das Produkt während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Käufer diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Etwaige Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Besteller sofort und unter Übergabe entsprechender Unterlagen der Firma evants GmbH zu melden. Die Kosten einer etwaigen Intervention trägt der Besteller.
8. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die Gewährleistungsbestimmungen des österreichischen Rechts, vorbehaltlich nachstehender Regelungen. Gewähr wird geleistet für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes. Die Firma evants GmbH ist berechtigt, sich von Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Minderung dadurch zu befreien, indem in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie ausgetauscht oder eine Verbesserung vorgenommen oder das Fehlende nachgetragen wird, all dies nach Wahl. Ebenso kann der Fakturenwert ersetzt werden. Gewährleistung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Besteller von sich aus Abänderungen oder Nachbesserungsarbeiten an den gelieferten Produkten vornimmt.
Der Besteller muss allfällige Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang des Produkts schriftlich und verdeckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, bei Unternehmergeschäften (business to business) ist diese jedoch auf 6 Monate beschränkt. Die Haftung ist, ebenso wie für sonstige Leistungsstörungen, in jedem Fall auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden, insbesondere für Datenverluste, ist ausgeschlossen.
9. Rücktritt
Sämtliche zwischen Kunden und der Firma evants GmbH abgeschlossenen Vereinbarungen kommen unter der aufschiebenden Bedingung zustande, dass ihnen die Geschäftsführung zustimmt. Der Firma evants GmbH steht es frei, den von ihren Vertretern/Mitarbeitern angebahnten Rechtsgeschäften die Genehmigung zu versagen. Hierüber ist der Besteller binnen 2 Wochen zu verständigen.
10. Nebenabreden und Teilwirksamkeit
Sämtliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein, so bleiben sowohl der darauf gegründete Vertrag bestehen, als auch die übrigen Geschäftsbedingungen davon unberührt.
11. Wiederausfuhr von Produkten und Anti-Korruption
Alle Produkte und technisches Know-how werden von der Firma evants GmbH unter Einhaltung der derzeit gültigen AWG/AWV/EG-Dual-Use Verordnung sowie der US-Ausfuhrbestimmungen geliefert und sind zur Benutzung und zum Verbleib in Österreich bestimmt. Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Produkten, ist er verpflichtet, US-amerikanische, europäische und nationale Ausfuhrbestimmungen einzuhalten. Die Wiederausfuhr von Produkten — einzeln oder in systemintegrierter Form — entgegen diesen Bestimmungen ist untersagt.
Ohne vorherige behördliche Genehmigung ist es dem Kunden nicht erlaubt, Produkte direkt oder indirekt in Länder, die einem US-Embargo unterliegen, oder an natürliche oder juristische Personen dieser Länder sowie an natürliche oder juristische Personen, die auf US-amerikanischen, europäischen oder nationalen Verbotslisten stehen, zu liefern.
Es ist dem Besteller untersagt, einem Amtsträger oder einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten eine Zahlung oder einen sonstigen Vorteil als Gegenleistung dafür anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren, dass er eine Amtshandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme, die den Auftraggeber oder evants GmbH bei der Lieferung von Produkten oder gewerblichen Leistungen in unlauterer Weise bevorzugt.
12. Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich, die geltenden Datenschutzgesetze, einschließlich des Datenschutzgesetzes und der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-Verordnung 2016/679), einzuhalten, wenn sie personenbezogene Daten der jeweils anderen Partei verarbeiten. Soweit die Firma evants GmbH von Herstellern bzw. Lizenzgebern und/oder Kunden im Rahmen von Lieferungen oder Dienstleistungen beauftragt wird, für diese Daten zu verarbeiten, wird die Firma evants GmbH als Auftragsverarbeiter für die Hersteller bzw. Lizenzgeber und/oder Kunden als Verantwortlicher tätig.
13. Sammlung von Elektroaltgeräten
Die Kosten für die Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus gewerblichen Zwecken (vgl. § 10 EAG-VO) trägt der Besteller.
14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aufgrund der Geschäftsbeziehung, über Entstehung bzw. Wirksamkeit des Vertrags und Erfüllungsort für an die Firma evants GmbH zu erbringende Leistungen ist St. Johann im Pongau. Für sämtliche Streitigkeiten gilt österreichisches Recht.
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